|
|
|
- > Homepage
- > Vorstandschaft
- > Vogelmarkt
- > Interessante Links
- > Mitglieder
- > Beitrittsformular
- > Kontakt
- > Termine
wegen nicht erfüllbarer Auflagen des zuständigen Veterinäramts der Stadt Straubing,
unter anderem auch EU-rechtliche Vorgaben die einzuhalten sind (Art. 59 und 67 der VO (EU) Nr. 2020/688).
"für Veranstalter und auch für anbietende Züchter"
sind wir leider gezwungen, den geplanten Vogelmarkt am 02. März 2025 abzusagen!
Verbringen nach Deutschland
Ausländische Marktbeschicker müssen für alle nach Deutschland verbrachten Vögel eine Veterinärbescheinigung (TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär) vorweisen. (nach Muster 2021/403 CAPTIVE-BIRDS-INTRA)
Für das Verbringen von Vögeln aus Mitgliedsländern nach Deutschland ist für Vögel jeder Art ein TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär erforderlich.Verbringen aus Deutschland
Für das Verbringen von Vögeln aus Deutschland in Mitgliedsländer ist für Vögel jeder Art ein TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär erforderlich.
Ausländische Käufer benötigen beim Grenzübertritt zurück in ihr Herkunftsland ebenfalls ein TRACES Zeugnis für alle in Deutschland erworbenen Vögel.
Aus organisatorischen Gründen kann vom Veterinäramt Straubing unter Vogelmarktbedingungen kein TRACES Zeugnis für ausländische Käufer ausgestellt werden.
Information in Deutsch Information English Informace Česká republika Informazioni Italia