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Vogelmarkt am 02. März 2025 abgesagt,
- wegen nicht erfüllbarer Auflagen des zuständigen Veterinäramts der Stadt Straubing, "für Veranstalter und auch für anbietende Züchter" sind wir leider gezwungen, den geplanten Vogelmarkt am 02. März 2025 abzusagen!
Infos für Aussteller
- Hier finden Sie die Anmeldeformulare für den Straubinger Vogelmarkt.
- Verkäufer aus dem Ausland, ab sofort wird eine Tierärztliche Bescheinigung für alle Vögel für das verbringen nach Deutschland verlangt.
Verbringen nach Deutschland
Für das Verbringen von Vögeln aus Mitgliedsländern nach Deutschland ist für Vögel jeder Art ein TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär erforderlich.Ausländische Marktbeschicker müssen für alle nach Deutschland verbrachten Vögel eine Veterinärbescheinigung (TRACES Zeugnis) vorweisen. (nach Muster 2021/403 CAPTIVE-BIRDS-INTRA)Verbringen aus Deutschland
Für das Verbringen von Vögeln aus Deutschland in Mitgliedsländer ist für Vögel jeder Art ein TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär erforderlich.Ausländische Käufer benötigen beim Grenzübertritt zurück in ihr Herkunftsland ebenfalls ein TRACES Zeugnis für alle in Deutschland erworbenen Vögel.Aus organisatorischen Gründen kann vom Veterinäramt unter Börsenbedingungen kein TRACES Zeugnis für ausländische Käufer ausgestellt werden.
- Einfach die nachfolgenden Formulare ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zum Markt mitbringen.
- Nur bei lesbaren Formularen wird eine Kontrollnummer vergeben!
- Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen!
Vogelmarkt Straubing: Anlage-1 Anmeldung Registrierung
- Marktbeschicker aus dem Ausland:
- Vogelmarkt Straubing: Käfigbeschriftung
- Herkunftsnachweis Formblatt Herkunftsnachweis zur Abgabe meldepflichtiger Vögel
- Jeder Anbieter von Tieren muß registriert werden!
Bei der Registrierung erhält der Aussteller eine Kontrollnummer.
Diese muß umgehend an einem seiner Verkaufskäfigen gut sichtbar angebracht werden.
Anbieter ohne Nummer werden nicht zugelassen - Käfigbeschriftung: alle Verkaufskäfige müssen mit den personenbezogenen Daten beschriftet werden somit sind diese öffentlich gemacht !
- Wachteln/Zwergwachteln sind nicht mehr zugelassen.
- Kleine Ziertäubchen sind genehmigt, eine Impfung gegen die Paramyxovirose wird empfohlen. Besatz u. Käfiggröße wie bei den Vogelarten, siehe Börsenordnung.
- Es ist keine Voranmeldung nötig!
Wir bedanken uns bei den Züchtern für den hervorragenden Verlauf der letzten Vogelmärkte. Auch das beispielhafte Verhalten der Besucher hat uns noch mehr bestärkt, auch weiterhin den Straubinger Vogelmarkt mit Freude zu organisieren.