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Voraussetzungen für das Verbringen von Vögeln auf Vogelbörsen für Marktbeschicker und Käufer aus dem Ausland
Verbringen aus Deutschland
Für das Verbringen von Vögeln aus Deutschland in Mitgliedsländer ist für Vögel jeder Art ein TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär erforderlich.
Ausländische Käufer benötigen beim Grenzübertritt zurück in ihr Herkunftsland ebenfalls ein TRACES Zeugnis für alle in Deutschland erworbenen Vögel.
Verbringen nach Deutschland
Ausländische Marktbeschicker müssen für alle nach Deutschland verbrachten Vögel eine Veterinärbescheinigung (TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär) vorweisen. (nach Muster 2021/403 CAPTIVE-BIRDS-INTRA)
Für das Verbringen von Vögeln aus Mitgliedsländern nach Deutschland ist für Vögel jeder Art ein TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär erforderlich.Verbringen aus Deutschland
Für das Verbringen von Vögeln aus Deutschland in Mitgliedsländer ist für Vögel jeder Art ein TRACES Zeugnis vom Amtsveterinär erforderlich.
Ausländische Käufer benötigen beim Grenzübertritt zurück in ihr Herkunftsland ebenfalls ein TRACES Zeugnis für alle in Deutschland erworbenen Vögel.
Aus organisatorischen Gründen kann vom Veterinäramt Straubing unter Börsenbedingungen kein TRACES Zeugnis für ausländische Käufer ausgestellt werden.
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